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Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung

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Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die Grundrechte der Bürger Europas

Mit dem erklärten Ziel, schwere Straftaten aufzuklären oder sogar zu verhindern, sollte das EU-Regelwerk aus dem Jahr 2006 die verdachtslose Speicherung von Milliarden persönlicher Kommunikationsdaten der Europäer ermöglichen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten nun als ungültig erklärt, mit der Begründung, es handele sich dabei um einen  „Eingriff in die Grundrechte fast der gesamten europäischen Bevölkerung“, zum Beispiel der Schutz der Privatsphäre. Nach Ansicht der Richter beinhalte die Regelung „einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt“. Weiterhin begründeten die Richter ihre Entscheidung damit, dass die Speicherung der Telefon- und Internetdaten und der ohne das Wissen der Betroffenen erfolgende Zugriff darauf dazu geeignet sei, ein Gefühl der ständigen Überwachung des Privatlebens hervorzurufen.

Dieser Einschätzung schließt sich der netzpolitisch aktive Blogger Sascha Lobo an, denn dieser erkennt darin „eine Art tiefenpsychologischer Selbstzensur, machtvoller als jede Zensur zuvor.“

Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) fordert: „Die Vorratsdatenspeicherung gehört in die Geschichtsbücher.“ Bereits  während ihrer Amtszeit hatte sie sich vehement gegen die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gewehrt und dabei stets betont: „Die Bürger sind nicht potentielle Terroristen.“

Im Jahr 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht bereits die Umsetzung in Deutschland gekippt, doch Union und SPD wollten die Vorratsdatenspeicherung nun wieder einführen. Sie wollten jedoch erst das EuGH-Urteil abwarten.

Nach der Urteilsverkündigung ist Deutschland nun nicht mehr zu einer Umsetzung der Richtlinie verpflichtet. Auch Zwangsgelder drohen nicht mehr. Trotzdem wollten führende Landesinnenminister der SPD an dem Instrument festhalten. Innenminister Reinhold Gall (SPD) dazu: „An meiner Einschätzung hat sich auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nichts geändert. Die Polizei muss die Möglichkeit haben, mit kriminellen Netzwerken Schritt zu halten.“ Schleswig Holsteins Innenminister Andreas Breitner (SPD) fordert die Ausgestaltung einer „rechtskonforme[n] Regelung“, für die mit dem Urteil nun die Bedingungen dargelegt worden sei.

Dennoch hat sich die schwarz-rote Koalition nun dazu entschlossen, in dieser Legislaturperiode auf ein entsprechendes Gesetz zu verzichten, denn das heikle Thema der Vorratsdatenspeicherung wollen weder Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) noch Justizminister Heiko Maas (SPD) vor der nächsten Bundestagswahl anfassen.

Langfristig will Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) nun erst einmal die Folgen des EuGH-Urteils mit anderen EU-Staaten erörtern, um dann eine „kluge, verfassungskonforme Regelung“ für die Speicherung von Telekommunikationsdaten finden zu können.

Für Sascha Lobo stellt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen die Vorratsdatenspeicherung somit einen bloßen „Etappensieg“ dar. „Der Drang, die technische Machbarkeit ohne Rücksicht auszuschöpfen, lässt sich nicht eindämmen.“, folgert er.

 


Die vernetzte Öffentlichkeit – ein Fenster zur Welt?

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Aktuelle Ausgabe der Broschürenreihe Digitalkompakt LfM analysiert die Bedeutung von Social Media

Soziale Netzwerke spielen für immer mehr Internetuser im Alltag eine wichtige Rolle. Über Facebook vernetzt man sich mit Freunden und Bekannten, über Twitter werden Meinungen ausgetauscht, die Jobsuche verlagert sich auf xing und LinkedIn. Auch in Unternehmen gewinnen soziale Netzwerke mehr und mehr an Bedeutung.

Laut einer Umfrage von Faktenkontor und der dpa-Tochter News Aktuell, an der 304 Fach- und Führungskräfte teilgenommen haben, besteht allerdings Nachholbedarf beim professionellen Umgang mit sozialen Netzwerken. Während 44 Prozent der Befragten davon ausgehen, dass ihr Unternehmen durch den Einsatz von Social Media erfolgreicher geworden ist, bezeichneten sich nur 29 Prozent als Profis im Umgang mit Social Media.

Der BWL-Professor Alexander Rossmann beobachtet Unternehmen, „die dabei sein wollen, ohne viel zu tun, die weder Prozesse verlagern noch Zuständigkeiten definieren, die hier ein bisschen Facebook betreiben, dort eine Google+-Seite aufbauen, die kommunizieren, ohne über die unternehmerische Relevanz nachzudenken“.

Dabei nutzen laut Statistischem Bundesamt bereits 37% der Unternehmen in Deutschland, die über einen Internetzugang verfügen, Social Media. Am häufigsten nutzen Unternehmen soziale Netzwerke wie Facebook, LinkedIn, Xing, Google+. 29% der Unternehmen greifen darauf zurück. Wiki-Wissensmanagementsysteme werden von 17% und Multimedia-Portale von 13% eingesetzt.

Vor diesem Hintergrund ist es von zentraler Bedeutung, Aufklärungsarbeit über den Nutzen, die Möglichkeiten und die Anwendung von Social Media zu leisten. Einen ersten Schritt in diese Richtung geht die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) mit der Veröffentlichung einer Broschüre zum Thema: „Die vernetzte Öffentlichkeit. Meinungsbildung durch Facebook, Twitter und Co.“

Die Broschüre setzt sich mit einer Reihe von Fragen zum Thema Social Media auseinander: Wie entsteht die öffentliche Meinung im Jahre 2014? Welche Rolle spielen die etablierten Meinungsmacher noch? Sind soziale Medien mehr als nur Beiwerk der klassischen Medien? Welche Hürden entfallen heutzutage bei der Meinungsbildung und welche sind neu entstanden?

LfM-Direktor Dr. Jürgen Brautmeier betont die Relevanz einer Auseinandersetzung mit Social Media: „Vom Arabischen Frühling bis zur Wiederwahl von Barack Obama spielen soziale Netzwerke in Politik und Gesellschaft eine immer wichtigere, aber kaum erforschte Rolle“. Für Brautmeier ergibt sich daraus die Forderung nach einer informierten und kritischen Umgangsweise mit sozialen Netzwerken: „Man sollte auch diese neuen Plattformen als Gatekeeper mit eigenen Geschäftsinteressen kritisch im Auge behalten“, sagte er. „Sie haben bei vielen Ereignissen eine oft größere Bedeutung für die Meinungsbildung der Menschen als man denkt – und stehen z.B. mit dem Fernsehen im Wettbewerb.“ ik

Die Broschüre kann auf der Homepage der LfM heruntergeladen werden.

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