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Channel: gmbhchef-Magazin » Internet

19. Web de Cologne Netzwerktreffen

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Die Auswirkungen und Chancen des digitalen Wandels auf die Mobilität der Zukunft

Die Welt wird nicht nur zunehmend “digital” sondern auch mobiler. Auf der Veranstaltung von Web de Cologne soll deshalb der Frage nachgegangen werden, wie sich das gesellschaftliche Leben, die Geschäftsmodelle und auch Produkte im Hinblick auf die “Zukunft der Mobilität” verändert haben.

Nach Impuls-Statements von  Branchen-Experten aus den Bereichen Automotive, Verkehrswirtschaft, Innovation und Medien zur Mobilität der Zukunft wird eine moderierte Diskussionsrunde folgen, bevor anschließend die Möglichkeit zum informellen Austausch besteht.

Web de Cologne ist eine Initiative Kölner Unternehmen, die in oder mit digitalen Medien Erlöse erzielen. Sie alle sind Mitglieder der Wachstumsbranche Internet, die ein relevanter Wirtschaftsfaktor für die Region Köln ist.

Das immense Potenzial dieser Branche wird jedoch kaum öffentlich wahrgenommen, so dass sich die Beteiligten zum Handeln veranlasst sehen. Eins ihrer Ziele ist, sich untereinander stärker zu vernetzen und neben den traditionellen Medienbranchen am Standort öffentlich besser erkennbar zu werden. Zu diesem Zweck organisieren die Mitglieder seit Juli 2009 regelmäßig Netzwerkveranstaltungen.

Um Anmeldung per Mail wird gebeten.


Internet für Existenzgründer

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IHK bietet Seminar zur Gestaltung eines erfolgreichen Internetauftritts an

Für Unternehmen wird das Internet immer zentraler; es werden täglich Geschäfte über das Internet angebahnt, Neukunden werden gewonnen und Bestandskunden werden mit Informationen und Services versorgt. Gerade für Existenzgründer ist es wichtig, potenziellen Kunden und Partnern mit einem gut gestalteten und rechtskonformen Internetauftritt ein positives Image zu verkaufen. Außerdem können über das Internet kostengünstig Produkte, Dienstleistungen und Services angeboten werden.

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg bietet deshalb ein Seminar zum Thema „Internet für Existenzgründer“ an. Es soll gezeigt werden, worauf ein Existenzgründer in gestalterischer, in technischer und in rechtlicher Hinsicht bei seinem Internetauftritt achten sollte. Dabei wird erklärt, wie das richtige Marketing- und Sicherheitskonzept eines erfolgreichen Internetauftritts aussehen sollte und wie die Kosten dabei gering gehalten werden können.

Weitere Informationen und Anmeldung unter erhalten Sie bei Sabine Plagwitz, IHK: plagwitz[at]bonn.ihk.de

Cybercrime — vorbeugen, erkennen und aufklären

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Die Gefahr, Ziel eines Hackerangriffs zu werden, nimmt mit der weiteren Vernetzung und dem Anwachsen der genutzten Systeme kontinuierlich zu.

Jedes System und jede Anbindung an das Internet kann als Einfalltor für Angriffe von außen dienen. Bestehende IT-Infrastrukturen müssen stets auf mögliche Schwachstellen hin überprüft und getestet werden.

Neben dem entstandenen Verlust von Informationen oder Know-how können finanzielle Verluste und ein erheblicher Imageschaden die Folgen einer Cybercrime-Attacke sein.

Die Veranstaltung soll einen Überblick über die aktuelle Bedrohungssituation geben und Möglichkeiten und Strategien aufzeigen, wie sich öffentliche Gesellschaften, Behörden und Kommunen sich vor Angriffen besser schützen können und welche Maßnahmen getroffen werden sollten, wenn es dennoch zu einem Vorfall kommt.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung bis zum 14.3. finden Sie hier.

5. E-Commerce Day

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Der 5. Hitmeister E-Commerce Day powered by Klarna bietet Online-Händlern, Shopbetreibern sowie E-Commerce- die Möglichkeit zum Austausch über aktuelle Entwicklungen im Onlinehandel.

Aktuelle Trends und Entwicklungen werden von den Ausstellern präsentiert und in zahlreichen Fachvorträgen erläutert.

Im Anschluss an die Messe findet wie jedes Jahr die Aftershow Party in der Businesslounge Ost statt, bei der man denTag in kölscher Atmosphäre mit Essen, Getränken und Musik ausklingen lassen und die Zeit zum weiteren Networking nutzen kann.

 

Weitere Informationen zur Veranstaltung im Rheinenergie Stadion Köln finden Sie auf der Website zum Kongress.

Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung

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Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die Grundrechte der Bürger Europas

Mit dem erklärten Ziel, schwere Straftaten aufzuklären oder sogar zu verhindern, sollte das EU-Regelwerk aus dem Jahr 2006 die verdachtslose Speicherung von Milliarden persönlicher Kommunikationsdaten der Europäer ermöglichen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten nun als ungültig erklärt, mit der Begründung, es handele sich dabei um einen  „Eingriff in die Grundrechte fast der gesamten europäischen Bevölkerung“, zum Beispiel der Schutz der Privatsphäre. Nach Ansicht der Richter beinhalte die Regelung „einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt“. Weiterhin begründeten die Richter ihre Entscheidung damit, dass die Speicherung der Telefon- und Internetdaten und der ohne das Wissen der Betroffenen erfolgende Zugriff darauf dazu geeignet sei, ein Gefühl der ständigen Überwachung des Privatlebens hervorzurufen.

Dieser Einschätzung schließt sich der netzpolitisch aktive Blogger Sascha Lobo an, denn dieser erkennt darin „eine Art tiefenpsychologischer Selbstzensur, machtvoller als jede Zensur zuvor.“

Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) fordert: „Die Vorratsdatenspeicherung gehört in die Geschichtsbücher.“ Bereits  während ihrer Amtszeit hatte sie sich vehement gegen die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gewehrt und dabei stets betont: „Die Bürger sind nicht potentielle Terroristen.“

Im Jahr 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht bereits die Umsetzung in Deutschland gekippt, doch Union und SPD wollten die Vorratsdatenspeicherung nun wieder einführen. Sie wollten jedoch erst das EuGH-Urteil abwarten.

Nach der Urteilsverkündigung ist Deutschland nun nicht mehr zu einer Umsetzung der Richtlinie verpflichtet. Auch Zwangsgelder drohen nicht mehr. Trotzdem wollten führende Landesinnenminister der SPD an dem Instrument festhalten. Innenminister Reinhold Gall (SPD) dazu: „An meiner Einschätzung hat sich auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nichts geändert. Die Polizei muss die Möglichkeit haben, mit kriminellen Netzwerken Schritt zu halten.“ Schleswig Holsteins Innenminister Andreas Breitner (SPD) fordert die Ausgestaltung einer „rechtskonforme[n] Regelung“, für die mit dem Urteil nun die Bedingungen dargelegt worden sei.

Dennoch hat sich die schwarz-rote Koalition nun dazu entschlossen, in dieser Legislaturperiode auf ein entsprechendes Gesetz zu verzichten, denn das heikle Thema der Vorratsdatenspeicherung wollen weder Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) noch Justizminister Heiko Maas (SPD) vor der nächsten Bundestagswahl anfassen.

Langfristig will Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) nun erst einmal die Folgen des EuGH-Urteils mit anderen EU-Staaten erörtern, um dann eine „kluge, verfassungskonforme Regelung“ für die Speicherung von Telekommunikationsdaten finden zu können.

Für Sascha Lobo stellt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen die Vorratsdatenspeicherung somit einen bloßen „Etappensieg“ dar. „Der Drang, die technische Machbarkeit ohne Rücksicht auszuschöpfen, lässt sich nicht eindämmen.“, folgert er.

 

Digitale Impulse für das Exportgeschäft

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Deutsche Unternehmen liegen im internationalen Vergleich bei der Nutzung des Internets zur Anbahnung und Ausbau geschäftlicher Aktivitäten weit hinter anderen Nationen zurück. Eine Studie des Instituts der Wirtschaft Köln sieht Deutschland auf Platz 28, während China an erster Stelle rangiert.

Um international orientierte Unternehmer stärker mit den Möglichkeiten des Online-Marketings und des E-Commerce vertraut zu machen, bietet die IHK Bonn/Rhein-Sieg eine Veranstaltung zur Orientierung und Bestimmung vielversprechender Auslandsmärkte an.

Nach der Präsentation frei verfügbarer Analysetools von GTAI (Germany Trade and Invest) und Google zur Eingrenzung von branchen- und produktbezogenen Wachstumsmärkten werden weitere relevante Faktoren wie rechtliche Rahmenbedingungen und interkulturelle Aspekte besprochen. Erfahrungsberichte einer Werbeagentur und eines Unternehmers bezüglich der Berücksichtigung von Zielgruppen unterschiedlicher Länder mittels der eigenen Webseite runden die Veranstaltung ab.

Die vernetzte Öffentlichkeit – ein Fenster zur Welt?

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Aktuelle Ausgabe der Broschürenreihe Digitalkompakt LfM analysiert die Bedeutung von Social Media

Soziale Netzwerke spielen für immer mehr Internetuser im Alltag eine wichtige Rolle. Über Facebook vernetzt man sich mit Freunden und Bekannten, über Twitter werden Meinungen ausgetauscht, die Jobsuche verlagert sich auf xing und LinkedIn. Auch in Unternehmen gewinnen soziale Netzwerke mehr und mehr an Bedeutung.

Laut einer Umfrage von Faktenkontor und der dpa-Tochter News Aktuell, an der 304 Fach- und Führungskräfte teilgenommen haben, besteht allerdings Nachholbedarf beim professionellen Umgang mit sozialen Netzwerken. Während 44 Prozent der Befragten davon ausgehen, dass ihr Unternehmen durch den Einsatz von Social Media erfolgreicher geworden ist, bezeichneten sich nur 29 Prozent als Profis im Umgang mit Social Media.

Der BWL-Professor Alexander Rossmann beobachtet Unternehmen, „die dabei sein wollen, ohne viel zu tun, die weder Prozesse verlagern noch Zuständigkeiten definieren, die hier ein bisschen Facebook betreiben, dort eine Google+-Seite aufbauen, die kommunizieren, ohne über die unternehmerische Relevanz nachzudenken“.

Dabei nutzen laut Statistischem Bundesamt bereits 37% der Unternehmen in Deutschland, die über einen Internetzugang verfügen, Social Media. Am häufigsten nutzen Unternehmen soziale Netzwerke wie Facebook, LinkedIn, Xing, Google+. 29% der Unternehmen greifen darauf zurück. Wiki-Wissensmanagementsysteme werden von 17% und Multimedia-Portale von 13% eingesetzt.

Vor diesem Hintergrund ist es von zentraler Bedeutung, Aufklärungsarbeit über den Nutzen, die Möglichkeiten und die Anwendung von Social Media zu leisten. Einen ersten Schritt in diese Richtung geht die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) mit der Veröffentlichung einer Broschüre zum Thema: „Die vernetzte Öffentlichkeit. Meinungsbildung durch Facebook, Twitter und Co.“

Die Broschüre setzt sich mit einer Reihe von Fragen zum Thema Social Media auseinander: Wie entsteht die öffentliche Meinung im Jahre 2014? Welche Rolle spielen die etablierten Meinungsmacher noch? Sind soziale Medien mehr als nur Beiwerk der klassischen Medien? Welche Hürden entfallen heutzutage bei der Meinungsbildung und welche sind neu entstanden?

LfM-Direktor Dr. Jürgen Brautmeier betont die Relevanz einer Auseinandersetzung mit Social Media: „Vom Arabischen Frühling bis zur Wiederwahl von Barack Obama spielen soziale Netzwerke in Politik und Gesellschaft eine immer wichtigere, aber kaum erforschte Rolle“. Für Brautmeier ergibt sich daraus die Forderung nach einer informierten und kritischen Umgangsweise mit sozialen Netzwerken: „Man sollte auch diese neuen Plattformen als Gatekeeper mit eigenen Geschäftsinteressen kritisch im Auge behalten“, sagte er. „Sie haben bei vielen Ereignissen eine oft größere Bedeutung für die Meinungsbildung der Menschen als man denkt – und stehen z.B. mit dem Fernsehen im Wettbewerb.“ ik

Die Broschüre kann auf der Homepage der LfM heruntergeladen werden.

Der Beitrag Die vernetzte Öffentlichkeit – ein Fenster zur Welt? erschien zuerst auf gmbhchef-Magazin.





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